Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jet Logistics – Umzüge und Transporte
Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Jet Logistics – Umzüge und Transporte, Inhaber Arap Özel, und dem Auftraggeber über folgende Dienstleistungen:

  • private und gewerbliche Umzüge

  • Möbel- und Kleintransporte

  • Kurierdienste

  • Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen

  • Möbelmontage und -demontage

  • Bereitstellung von Verpackungsmaterial

  • Zwischen- und Einlagerungen

  • Entladung und Montagedienstleistungen für Dritte (Subunternehmerleistungen)

  • Zusatzleistungen wie Halteverbotszonenbeantragung, Tragehilfen, Aufbauservice und Entsorgung

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen jedoch der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Angebots von Jet Logistics – Umzüge und Transporte durch den Auftraggeber. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Jet Logistics – Umzüge und Transporte ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen. Etwaige Zusatzleistungen (z. B. kurzfristige Tragehilfen, Verpackung durch das Team, Demontagen etc.) sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen oder Neukunden kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

5. Stornierung, Rücktritt und Verzögerung

  • Eine Stornierung bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn ist kostenfrei möglich.

  • Bei Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Ausführung werden 50 % des Auftragswerts als Ausfallpauschale berechnet.

  • Bei Stornierung am Einsatztag oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Auftraggebers wird der volle Auftragswert fällig.

  • Bei Verzögerungen, die nicht durch Jet Logistics zu verantworten sind (z. B. verspätete Schlüsselübergabe, blockierte Zufahrt), kann eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten kostenfrei gewährt werden. Danach werden pro angefangener Stunde 45 € netto pro eingesetztem Mitarbeiter berechnet.

6. Haftung

Jet Logistics – Umzüge und Transporte haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Keine Haftung besteht bei:

  • unzureichend oder nicht transportsicher verpacktem Gut

  • eigenständig verpackten Kartons oder Möbeln

  • Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte

  • Schäden an besonders empfindlichen Gegenständen, Kunstwerken oder Elektrogeräten, sofern keine vorherige schriftliche Risikovereinbarung getroffen wurde

Ein höherwertiger Transport (z. B. Antiquitäten, IT- oder Labortechnik) muss gesondert gemeldet und ggf. vom Kunden versichert werden. Die gesetzliche Grundhaftung gemäß HGB (§ 451 ff.) bleibt unberührt

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Umfang des Auftrags zu machen

  • rechtzeitig für freie Zugänge, Haltemöglichkeiten und ggf. genehmigte Halteverbotszonen zu sorgen

  • empfindliche oder wertvolle Gegenstände deutlich zu kennzeichnen und – sofern nicht vom Auftragnehmer übernommen – fachgerecht zu verpacken

  • bei Eigenleistungen (z. B. Mithelfen) die Sicherheitshinweise der eingesetzten Fachkräfte zu beachten

8. Halteverbotszonen

Auf Wunsch beantragt Jet Logistics – Umzüge und Transporte Halteverbotszonen gegen Aufpreis. Die Beantragung erfolgt über die zuständigen Behörden. Für die Genehmigung und deren Fristen ist der Dienstleister nicht verantwortlich. Nicht genehmigte oder nicht rechtzeitig eingerichtete Halteverbotszonen entbinden den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungspflichten.

9. Einlagerung

Bei Einlagerungen wird das Umzugsgut in trockenen, gesicherten Lagereinheiten untergebracht. Die Haftung während der Lagerzeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für verderbliche, feuergefährliche oder nicht zugelassene Lagergegenstände übernimmt Jet Logistics keine Haftung. Der Zugang zum Lagergut ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

10. Subunternehmerleistungen

Bei Tätigkeiten als Subunternehmer (z. B. für Möbelhäuser, Speditionen, Montagefirmen) gelten ergänzend die mit dem Auftraggeber geschlossenen Rahmenvereinbarungen. Die Haftung für Schäden an gelieferten Produkten beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit, sofern keine spezielle Transport- oder Montageversicherung abgeschlossen wurde.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Subunternehmer, Behörden).

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirna, soweit gesetzlich zulässig.

Jet Logistics – Umzüge und Transporte
Inhaber: Arap Özel
Maxim-Gorki-Straße 11
01796 Pirna

kontakt@jetlogistic.de | +49 173 3091574